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Geschichte

Nach dem Zusammenbruch des Königreiches Bayern (1918) gab es auch die bis dahin installierte Hof- und Feldseelsorge nicht mehr. 1920 wurde auf Beschluss des Bayerischen Landtags der Landespolizei ein hauptamtlicher katholischer Polizeiseelsorger zur Seite gestellt. Dies geschah auf Betreiben von Ellen Ammann (1870 – 1932), die Mitglied des Parlaments war. Ausgesetzt im Dritten Reich, konnte die Polizeiseelsorge erst wieder ab 1949, verankert durch das Grundgesetz der Bundesrepublik und Bayerischen Verfassung, eingerichtet werden. „Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgemeinschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fern zu halten ist“ (§148 Bayerische Verfassung).

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