Bayerische Polizeiseelsorge

Gott der Herr ist Sonne und Schild

Polizeiseelsorge

ist "Anstaltsseelsorge" (Art. 140 Grundgesetz i.V.m. Art 141 Weimarer Reichsverfassung / Art. 148 Bayerische Verfassung). Sie handelt

  1. nach Bedürfnis
  2. ohne Zwang

auf Anforderung zur Erfüllung eines religiösen Leistungsrechts bei der Wahrnehmung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.

Handlungsfeld Betreuung

Die Betreuung bezieht sich auf seelisch gesunde Menschen, deren Leben momentan unübersichtlich geworden ist. Sie ist "Hilfe zur Selbsthilfe".

formal:
  • Stützung im Akutfall
  • Stützung bei Einsätzen
  • (Einsatz-)Nachbesprechungen
  • längerfristige Begleitung
inhaltlich:
  • Stabilisierung bei traumatischen Erschütterungen
  • Förderung der Konfliktfähigkeit
  • Erarbeitung eines Kohärenzsinnes
Ziel:
  • Wiederherstellung der "Coping"-/Bewältigungskompetenz

Handlungsfeld Liturgie

 

formal:
  • Gottesdienste
  • Gebet
  • Gespräche (Seelsorge, Beichte)
  • Besinnungstage
  • Rüstzeiten
  • Reisen
inhaltlich:
  • Klärung von Sinnfragen
  • persönliche Orientierung
  • Entdecken von Kraftquellen
Ziel:
  • Stärkung der Lebensführungskompetenz

Handlungsfeld Berufsethik

formal:
  • Ausbildung
  • Fortbildung
  • Beratung
  • Analyse
  • Gremienarbeit
inhaltlich:
  • Sensibilisierung für ethische Fragestellungen
  • Training der ethischen Argumentationsfähigkeit
  • Vermittlung methodischer Sicherheit zur ethischen Entscheidungsfindung
Ziel:
  • Begründung und Erweiterung der ehtischen Kompetenz
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